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MÖGLICHE FÖRDERUNGEN FÜR IHR BAD

Bundesweite Ausführung – Einbau an einem Tag – förderfähig – schnell und sicher

Mit Förderung sicher in die Wanne

Förderungen & Zuschüsse

Pflegekasse

Nutzen Sie die Förderung der Pflegekassen, um Ihr Bad altersgerecht umzubauen!
Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, steht ein Zuschuss der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu. So soll es Senioren ermöglicht werden, möglichst lange im vertrauten Umfeld leben zu können. Mit diesem Zuschuss lassen sich die gefährlichen Barrieren im Bad entschärfen und beispielsweise die alte Wanne zur begehbaren Dusche umbauen.

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Der Badumbau muss nicht mit hohen Kosten, Lärm, Schmutz und einer langen Umbauphase verbunden sein. Ein absolut barrierefreies Bad ist in vielen Fällen gar nicht nötig. Barrieren lassen sich auch einfacher und schnell reduzieren: Eine zielgerichtete Teilsanierung, wie der Einbau einer begehbaren Dusche oder einer Badewannentür, ist schon an einem Tag umsetzbar. Die Kosten eines Standardumbaus werden von der Pflegekasse nahezu gedeckt, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Tipp: 4000 Euro Zuschuss ohne Eigenanteil
Die Zuschüsse der Pflegekassen für Maßnahmen zur Wohnumfeld-Verbesserung des Pflegebedürftigen werden ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen gezahlt. Wer das Geld für eine einzige Maßnahme nicht benötigt, braucht keine Angst zu haben, dass der Rest verfällt. Der Restbetrag kann für weitere Anpassungen verwendet werden, die nicht im Zusammenhang stehen müssen.

Beispiel: 3000 Euro für den Einbau einer Badewannentür + 1000 Euro für eine fest installierte Rampe.
Die verschiedenen Einzelmaßnahmen gelten dann als eine Maßnahme im Sinne des Gesetzes.

Wenn sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand ändert, und weitere Anpassungen notwendig sind, handelt es sich um eine neue Maßnahme. Dann können Sie die 4000 Euro erneut beantragen.

Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Die schaltet eventuell den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ein.

Was wird finanziert?
Mit einem Zuschuss bis zu 4000 Euro werden von der Pflegekasse Maßnahmen gefördert, die die Wohnung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen. Die Umbaumaßnahmen sollen dem Pflegebedürftigen ein selbstständiges Leben in seinem vertrauten Wohnumfeld ermöglichen.

Sächsische Aufbaubank (SAB)

Mehr Geld für den Badumbau durch neue Förderrichtlinie in Sachsen!
Gut zu wissen: Behinderte nach Krankheit oder Unfall sowie Senioren mit altersbedingten Mobilitätseinschränkungen erhalten jetzt Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Umbaukosten oder maximaI 8000 Euro. Bei Rollstuhlfahrern liegt der Höchstbetrag bei 20.000 Euro. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank. Für das Programm stehen derzeit insgesamt neun Millionen Euro bis 2019 bereit. Die Gelder sollen helfen, dass Betroffene so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können.

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Seit dem 1. Juli 2017 ist im Freistaat Sachsen die neue Förderrichtlinie in Kraft getreten. Damit fördert das Bundesland Sachsen barrierearme Umbauten in Wohnungen. Die neue Förderrichtlinie begrenzt den Eigenanteil für einen Umbau auf 20%. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank (www.sab.sachsen.de) erhältlich.

Beratungsstellen
Der Freistaat Sachsen hat im Zuge der Einführung der Förderrichtlinie drei Beratungsstellen eingerichtet. Hier erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger Beratung und Hilfe bei der Antragsstellung.

Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen
Behindertenverband Leipzig e. V.
Bernhard-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig
Telefon 0341 3065120
Internet: www.le-online.de

Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Michelangelostraße 2, 01217 Dresden
Telefon 0351 479350-0
Internet: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis
Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Elisenstraße 12, 09111 Chemnitz
Telefon: 0371 33400
Internet: www.vdk.de/sachsen

KfW

Nähere Informationen zum KfW Investitionszuschuss 455-B zur Barrierereduzierung finden Sie unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/ 

Fördermittelservice

Auf Wunsch bieten wir Ihnen unseren kostenfreien Fördermittelservice an.

Gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten einer Förderung über Ihre Pflegekasse, sowie anderer Kostenträger und unterstützen Sie bei der Antragstellung. 

Sie haben Fragen?

Wir sind Ihnen gern behilflich!

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