0800 0104080
info@diewannentuer.de

Badumbau & Pflegekasse: Zuschuss, Voraussetzungen und welche Lösung wirklich passt

Alexander Hartisch

Autor: Alexander Hartisch, Geschäftsführer DIE WANNENTÜR

Spezialist für Badewannentür-Einbau seit 2014 · Über 5.000 bundesweit eingebaute Badewannentüren · Pflegekassen-Antrag in rund 90 % unserer Einbauten erfolgreich begleitet

Veröffentlicht am 10. Juni 2026

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € Zuschuss pro pflegebedürftiger Person für einen Badumbau, etwa für eine Badewannentür, eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder andere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad (1 bis 5), Voraussetzung sind nur ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag vor Auftragsvergabe. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, addieren sich die Zuschüsse, bis zu 16.720 € sind möglich. Bei richtiger Planung übernimmt die Pflegekasse oft die gesamten Kosten.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Badumbau?

Die Pflegekasse zahlt Ihnen bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Wichtig: Dieser Betrag hängt nicht vom Pflegegrad ab. Egal, ob Ihre Mutter Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 hat, der maximale Zuschuss ist derselbe.

Oft wird angenommen, ein höherer Pflegegrad bringe mehr Geld. Beim Badumbau ist das nicht so. Der Pflegegrad entscheidet nur darüber, ob Sie Anspruch haben, nicht über die Höhe.

Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einem Haushalt, addiert sich der Zuschuss:

Pflegebedürftige Personen Maximaler Zuschuss
1 Person 4.180 €
2 Personen 8.360 €
3 Personen 12.540 €
4 Personen 16.720 €

Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI

Beispielrechnung Ehepaar: Haben beide Eheleute einen anerkannten Pflegegrad und teilen sich denselben Haushalt, stehen für eine gemeinsame Maßnahme bis zu 8.360 € zur Verfügung. Das deckt in vielen Fällen einen kompletten Badumbau ab.

Sonderfall Wohngruppe: In Pflege-Wohngemeinschaften können bis zu vier Anspruchsberechtigte zusammengelegt werden, damit sind bis zu 16.720 € möglich (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Bei mehr als vier Personen wird der Höchstbetrag anteilig aufgeteilt.

Voraussetzungen: Wer bekommt den Zuschuss überhaupt?

Damit die Pflegekasse zahlt, müssen zwei Dinge zusammenkommen: ein anerkannter Pflegegrad und eine Maßnahme, die einen klaren Bezug zur Pflege hat.

Anspruch hat jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5 (§ 14 SGB XI). Alle Pflegegrade haben denselben Anspruch in gleicher Höhe. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es diesen Zuschuss nicht. Dann kommen andere Förderwege infrage (dazu später mehr).

Zusätzlich muss die Maßnahme eines dieser drei Kriterien erfüllen:

  1. Sie ermöglicht die häusliche Pflege überhaupt erst.
  2. Sie erleichtert die häusliche Pflege spürbar.
  3. Sie stellt eine selbstständige Lebensführung wieder her oder erhält sie.

Ein Beispiel: Eine Badewannentür ermöglicht es, dass die pflegebedürftige Person sich wieder allein waschen kann, das erfüllt Kriterium 3. Genauso, wenn ein Angehöriger beim Baden helfen muss und die Maßnahme diese Hilfe erleichtert.

Der wichtigste Punkt: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt und genehmigt sein. Wer den Handwerker beauftragt, bevor die Genehmigung vorliegt, riskiert eine komplette Ablehnung. Eine nachträgliche Erstattung ist ausgeschlossen.

Was zählt alles zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?

Die Pflegekasse fördert Umbauten, die einen Pflegebezug haben. Im Bad sind das vor allem Maßnahmen, die das Waschen, Duschen oder die Bewegung im Raum sicherer machen.

Wird bezuschusst:

  • Badewannentür nachrüsten
  • Bodengleiche Dusche / Walk-In-Dusche
  • Wanne zu Dusche umbauen
  • Haltegriffe und Stützgriffe
  • Rutschfeste Bodenbeläge
  • Höhenanpassung von WC und Waschtisch
  • Türverbreiterung für Rollator oder Rollstuhl
  • Verbesserte Beleuchtung
  • Abbau von Schwellen

Wird NICHT bezuschusst: Reine Modernisierungen ohne Funktion (etwa neue Fliesen aus optischen Gründen), Reparaturen, Schönheitsverbesserungen, Schallschutz, Wärmedämmung, reine Komfort-Erhöhung ohne Pflegebezug und Brandschutzmaßnahmen fallen nicht unter die Förderung.

Die Faustregel: Dient die Maßnahme der Pflege oder der selbstständigen Lebensführung? Eine bodengleiche Dusche ist förderfähig. Werden bei der Gelegenheit auch die Wände neu verfliest, ist dieser Teil reine Modernisierung und wird nicht bezuschusst.

Beispiel aus der Praxis: Bei einer Badsanierung möchten manche Familien gleich auch neue Wandfliesen mitfördern lassen. Das funktioniert nicht, die Pflegekasse zahlt nur den Teil, der einen direkten Pflegebezug hat (zum Beispiel die Wannentür selbst), nicht die optische Erneuerung. Wenn ein Antrag mehrere Posten umfasst, wird der modernisierende Anteil herausgerechnet und bleibt als Eigenanteil. Wer nur die pflege-relevanten Maßnahmen beantragt und die Modernisierung separat plant, vermeidet Rückfragen und verzögerte Bearbeitung.

Welche Bad-Lösung passt zu welcher Situation?

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Grad der Einschränkung und vom vorhandenen Bad ab. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick über die gängigen Optionen.

Lösung Kosten brutto Bauzeit Eigenanteil mit Zuschuss Geeignet für
Badewannentür nachrüsten 3.000–4.000 € 1 Tag meist 0 € Mobilitätseingeschränkte Personen, die eine schnelle und kostengünstige Lösung anstreben
Wanne zu Dusche umbauen 6.000–7.500 € 2–3 Tage 1.500–3.500 € Menschen mit Handicap oder altersbedingten Schwierigkeiten, die eine großzügige Duschfläche möchten
Barrierefreie Komplettsanierung mit bodengleicher Dusche 15.000–20.000 € 5 Tage 10.000–15.000 € Rollstuhlfahrer und Menschen mit starken körperlichen Einschränkungen, die einen bodenebenen Zugang zur Dusche benötigen und eine komplette Sanierung des Bades wünschen
Badewannenlift 1.000–2.500 € unter 1 Tag meist 0 € Leichte Einschränkung, Übergangslösung

Für die meisten Fälle ist die nachträgliche Badewannentür eine gute Wahl: Es ist kein Großumbau nötig, die Bauzeit liegt bei etwa einem Tag, und der Zuschuss deckt die Kosten häufig vollständig. Wer die Badewanne behalten und trotzdem sicher einsteigen möchte, fährt damit gut.

Der Umbau von der Badewanne zur Dusche verbessert die Sicherheit, erleichtert die tägliche Körperpflege bei eingeschränkter Mobilität und lässt sich innerhalb weniger Tage realisieren.

Bei starker Einschränkung oder bei Rollstuhlnutzung ist dagegen die bodengleiche Dusche meist die bessere Lösung, auch wenn hier oft ein höherer Eigenanteil bleibt. Der Badewannenlift wiederum eignet sich als günstige Übergangslösung bei leichteren Einschränkungen.

Mehr dazu: Badewannentür oder Dusche – was ist die bessere Lösung? · Badewannentür nachrüsten: Sicherer Einstieg ohne Badumbau

Was kostet ein Badumbau – und wie viel bleibt nach Zuschuss?

Wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt, hängt von der gewählten Lösung und der Zahl der anspruchsberechtigten Personen ab. Drei realistische Beispiele:

Beispiel 1 – Badewannentür: Bruttokosten 3.249 €, Zuschuss 3.249 € (gedeckt durch den Höchstbetrag von 4.180 €), Eigenanteil 0 €.

Beispiel 2 – Wanne zu Dusche: Bruttokosten 6.500 €, Zuschuss 4.180 € (Höchstbetrag einer Person), Eigenanteil 2.320 €. Bei Ehepaar mit beidseitigem Pflegegrad wäre die Maßnahme aus dem Doppelzuschuss von 8.360 € vollständig gedeckt.

Beispiel 3 – Kompletter barrierefreier Badumbau für ein Ehepaar (Dusche bodengleich + Haltegriffe + Türverbreiterung + rutschfeste Bodenbeläge): Bruttokosten 15.000 €, Zuschuss 8.360 € (zwei anspruchsberechtigte Personen), Eigenanteil 6.640 €.

Diese Zahlen sind Beispiele zur Orientierung. Ihr tatsächlicher Eigenanteil ergibt sich aus dem konkreten Kostenvoranschlag und der Zahl der Personen mit anerkanntem Pflegegrad im Haushalt.

So beantragen Sie den Zuschuss richtig (Schritt für Schritt)

Ein sauber gestellter Antrag entscheidet darüber, ob die Genehmigung kommt.

  1. Pflegegrad sicherstellen. Liegt noch kein Pflegegrad vor, stellen Sie zuerst einen Antrag auf Einstufung bei der Pflegekasse.
  2. Bedarf ermitteln. Klären Sie, was konkret benötigt wird. Bei Unsicherheit kann ein Pflegeberater (§ 7a SGB XI, kostenlos) hinzugezogen werden.
  3. Kostenvoranschlag einholen. Holen Sie sich ein schriftliches Angebot von einem Fachbetrieb.
  4. Antrag stellen. Reichen Sie den Antrag mit einer nachvollziehbaren Begründung bei der Pflegekasse ein, mit klarem Bezug zur Pflegebedürftigkeit.
  5. Genehmigung abwarten. Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen, mit Gutachten innerhalb von 5 Wochen (§ 18 Abs. 3 SGB XI).
  6. Erst nach Genehmigung beauftragen. Vorher den Umbau zu starten, gefährdet den gesamten Zuschuss.
  7. Abrechnen. Nach dem Umbau reichen Sie die Rechnung ein oder nutzen eine Abtretungserklärung, bei der der Handwerker direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Warnhinweis: Die meisten Ablehnungen entstehen durch vorzeitige Auftragsvergabe oder eine zu schwache Begründung. Nehmen Sie sich für beide Punkte Zeit.

Die häufigsten Fehler beim Antrag (und wie Sie sie vermeiden)

Diese fünf Fehler sehen wir am häufigsten:

Fehler 1: Den Auftrag vor der Genehmigung erteilen. Folge: komplette Ablehnung, weil keine nachträgliche Erstattung erfolgt.

Fehler 2: Eine schwache Begründung wie „ich brauche eine neue Dusche“. Ohne Pflegebezug fehlt die Grundlage für die Förderung.

Fehler 3: Keine Verknüpfung zur Pflegebedürftigkeit. Die Begründung muss zeigen, dass die Maßnahme die Pflege ermöglicht, erleichtert oder die selbstständige Lebensführung erhält.

Fehler 4: Falsches Formular oder unvollständige Unterlagen. Das führt zu Rückfragen und verzögert die Bearbeitung.

Fehler 5: Nicht alle Maßnahmen gemeinsam beantragen. Wer einzeln nachreicht, riskiert, dass der Höchstbetrag nicht optimal genutzt wird.

Praxisbeispiel: Der beantragte Einbau einer Badewannentür wurde von der Pflegekasse abgelehnt. Die ursprüngliche Badewanne hatte einen Einstieg von rund 50 cm Höhe. Durch den Einbau der Wannentür reduziert sich der Einstieg auf nur noch 20 cm, eine deutliche Erleichterung für die pflegebedürftige Person. Die Pflegekasse argumentierte trotzdem: 20 cm seien immer noch zu hoch, akzeptiert würden nur Einstiegshöhen von maximal 6 cm. In der Praxis ist eine solche Höhe bei einer bestehenden Badewanne natürlich technisch nicht umsetzbar. Mit nachgereichter Begründung und Dokumentation der realen Reduzierung von 50 cm auf 20 cm wurde der Antrag im Widerspruch genehmigt.

Übrigens: Bei den meisten Pflegekassen läuft die Bewilligung reibungslos. Aus unserer Erfahrung mit über 4.500 begleiteten Anträgen genehmigen die meisten Pflegekassen die Anträge in der Regel zügig und mit wenig Rückfragen.

Pflegekasse hat den Antrag abgelehnt – was tun?

Bei einer Ablehnung haben Sie klare Optionen. Sie haben nach Erhalt des Ablehnungsbescheids einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 84 SGG).

Begründen Sie den Widerspruch konkret: Gehen Sie auf den Ablehnungsgrund ein und stellen Sie den Pflegebezug der Maßnahme deutlich heraus. Hilfreich ist es, die fehlende Verknüpfung zur Pflegebedürftigkeit nachzuliefern, die im ersten Antrag oft zu knapp ausfiel.

Wichtig: Bleibt die Pflegekasse über die Bearbeitungsfristen hinaus untätig, können Sie eine Untätigkeitsklage am Sozialgericht erheben (§ 88 SGG). Die häufig zitierte automatische Genehmigung nach § 13 Abs. 3a SGB V gilt nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte primär im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht zwingend für Pflegekassen-Anträge nach § 40 SGB XI. Dokumentieren Sie deshalb das Datum Ihres Antrags und behalten Sie die Antwortfrist im Blick.

Wie Sie einen erfolgreichen Widerspruch formulieren, behandeln wir in einem eigenen Beitrag.

Spar-Tipp: Abtretungserklärung – der Handwerker rechnet direkt ab

Mit einer Abtretungserklärung treten Sie Ihren Anspruch auf den Zuschuss an den ausführenden Betrieb ab. Der Handwerker rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Der Vorteil: Sie müssen den Zuschuss nicht vorstrecken. Es gibt keine Zwischenfinanzierung und weniger Antrags-Stress, weil ein erfahrener Betrieb die Abrechnung übernimmt. In unseren Anträgen bieten wir diese Abwicklung standardmäßig an.

Ein Hinweis bleibt wichtig: Prüfen Sie trotzdem die Endabrechnung. Sie sollten nachvollziehen können, welcher Betrag von der Pflegekasse übernommen wurde und welcher Eigenanteil offen bleibt.

Weitere Förderungen kombinieren (KfW & Krankenkasse)

Reicht der Zuschuss der Pflegekasse nicht aus, lassen sich weitere Förderwege kombinieren.

Die KfW bietet mit dem Investitionszuschuss 455-B eine Förderung für altersgerechte Umbauten, auch ohne Pflegegrad nutzbar. Für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung wie den Einbau einer Badewannentür gilt:

10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € Zuschuss pro Maßnahme.

Bei einer Badewannentür für 3.249 € wären das rund 325 € Zuschuss von der KfW. Damit ist diese Förderung deutlich kleiner als der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 €. Sie ist aber eine echte Alternative für Menschen, die noch keinen Pflegegrad haben und vorsorgen wollen.

Ein wichtiger Hinweis zur Verfügbarkeit: Das Zuschussprogramm 455-B wurde im April 2026 wieder geöffnet, nachdem es zeitweise ausgesetzt war. Die Mittel sind jährlich begrenzt und in der Vergangenheit oft innerhalb weniger Monate ausgeschöpft. Wer die KfW-Förderung nutzen möchte, sollte den Antrag früh stellen, immer bevor der Handwerkervertrag unterschrieben wird.
Eine Kombination beider Förderungen ist grundsätzlich möglich, solange sich beide nicht auf dieselbe Einzelmaßnahme beziehen.

Quelle: KfW-Programm 455-B, Stand 15.06.2026

Die Krankenkasse kommt ins Spiel, wenn es um medizinisch verordnete Hilfsmittel geht. Bestimmte Haltegriffe oder Hilfsmittel können über die Krankenkasse als Hilfsmittel laufen statt über die Pflegekasse. Eine Doppelförderung für dieselbe Leistung ist nicht möglich.

Badumbau Pflegekasse: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann zahlt die Pflegekasse einen Badumbau? Die Pflegekasse zahlt bei anerkanntem Pflegegrad und nachgewiesenem Pflegebezug der Maßnahme. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die selbstständige Lebensführung erhalten. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt und genehmigt sein (§ 40 SGB XI).

Wann bekommt man 4.180 € von der Pflegekasse? Der Höchstbetrag von 4.180 € pro Person gilt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei anerkanntem Pflegegrad (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung ist ein genehmigter Antrag und ein entsprechend hoher förderfähiger Umbaubedarf.

Bekommt man den Zuschuss auch ohne Pflegegrad? Nein. Dieser Zuschuss der Pflegekasse setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad bleibt die KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“ als Alternative.

Wie oft kann man den Zuschuss beantragen? Der Zuschuss kann erneut beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation deutlich verändert hat (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Verbessert sich der Gesundheitszustand nicht oder verschlechtert er sich, und es entsteht neuer Anpassungsbedarf, ist ein weiterer Antrag möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegekasse und Krankenkasse beim Badumbau? Die Pflegekasse fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei anerkanntem Pflegegrad (§ 40 SGB XI). Die Krankenkasse übernimmt dagegen medizinisch verordnete Hilfsmittel. Beim Badumbau ist meist die Pflegekasse zuständig.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags? Die Pflegekasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden, mit zusätzlichem Gutachten innerhalb von 5 Wochen (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Wird die Frist überschritten und bleibt die Pflegekasse untätig, können Sie eine Untätigkeitsklage am Sozialgericht erheben (§ 88 SGG). Eine automatische Genehmigung gilt nach Rechtsprechung der Sozialgerichte für Pflegekassen-Anträge nach § 40 SGB XI nicht in gleichem Umfang wie im Krankenversicherungsrecht (§ 13 Abs. 3a SGB V).

Weiterführende Quellen: § 40 SGB XI · Bundesministerium für Gesundheit · Verbraucherzentrale

Hinweis zur Prüfung vor Veröffentlichung: Die Förderbeträge wurden zuletzt zum 01.01.2025 angepasst (Erhöhung des Hauptbetrags auf 4.180 €). Alle Zahlen wurden gegen die aktuellen Quellen geprüft.

Team von DIEWANNENTÜR
Beratung & nächste Schritte

🏠 Über DIE WANNENTÜR

Wir sind ein Familienbetrieb aus Sachsen und haben uns seit 2014 auf den Einbau von Badewannentüren spezialisiert. Über 5.000 Familien haben wir bundesweit zum sicheren Einstieg in ihre Badewanne verholfen, aktuell 500 bis 600 Einbauten pro Jahr.

  • Familienbetrieb seit 2014 · Sitz in Sachsen, bundesweit im Einsatz
  • Über 5.000 Badewannentüren eingebaut
  • Bei 90 % unserer Einbauten begleiten wir den Pflegekassen-Antrag
  • Einbau an einem Tag · Kostenlose Beratung
  • Direktabrechnung mit der Pflegekasse möglich
📞 0800 0104080 Kostenfreie Beratung · Mo–Do 8–16 Uhr | Fr 8-12 Uhr · bundesweit
Jetzt bewerben

Lebenslauf, Zeugnisse und sonstige Dateien Keine Dateien ausgewähltAktzeptiere Formate: jpg, jpeg, jpe, png, pdf. Max. Dateigröße: 10 MB

Datenschutz

4 + 13 =